Der Lohn lässt sich in der Schweiz in wenigen Schritten berechnen: Bruttolohn, Sozialversicherungen, Pensionskasse, fertig. Der entscheidende Punkt dabei ist, dass alle Grenzbeträge Jahreswerte sind — wer nur den Monatslohn betrachtet, rechnet an den Grenzen vorbei.
In welcher Reihenfolge der Lohn berechnet wird
- Jahreslohn bestimmen. Die Ausgleichskassen rechnen mit der Jahreslohnsumme, also mit allen Lohnzahlungen des Kalenderjahres. Der 13. Monatslohn gehört dazu.
- AHV/IV/EO abziehen: 5,3 Prozent des Lohns als Arbeitnehmeranteil (4,35 Prozent AHV, 0,7 Prozent IV, 0,25 Prozent EO). Der Arbeitgeber zahlt denselben Satz nochmals, total 10,6 Prozent.
- ALV abziehen: 1,1 Prozent — aber nur bis zum Jahreshöchstbetrag von 148’200 Franken.
- NBU abziehen: Die Prämie für Nichtberufsunfälle geht zulasten der Arbeitnehmenden. Einen einheitlichen Satz gibt es nicht; im Durchschnitt der Statistik liegt er bei rund 1,06 Prozent.
- BVG abziehen: Die Altersgutschrift wird auf dem koordinierten Lohn berechnet, nicht auf dem ganzen Lohn.
- Steuern separat: Die direkten Steuern kommen erst nach dem Nettolohn dazu — über die Quellensteuer oder die Steuererklärung.
Die Jahresgrenzen 2026
| Beitrag | Arbeitnehmeranteil | Grenze |
|---|---|---|
| AHV / IV / EO | 5,3 % | Total 10,6 % mit dem Arbeitgeberanteil |
| ALV | 1,1 % | bis 148’200 Franken Jahreslohn |
| NBU | rund 1,06 % | Durchschnittssatz, je nach Betriebsklasse |
| BVG | 7 – 18 % | koordinierter Lohn: 26’460 bis 90’720 Franken |
Die AHV/IV/EO-Beiträge sind der einzige Posten, der praktisch immer vom ganzen Lohn erhoben wird. ALV und BVG haben beide eine Obergrenze — und genau dort entscheidet sich, ob eine Lohnberechnung stimmt oder nicht.
Was über 148’200 Franken passiert
Die Ausgleichskasse rechnet bei der Jahresabrechnung mit zwei Sätzen:
- Bis zu einem Betrag von 148’200 Franken werden 12,8 Prozent AHV-, IV-, EO- und ALV-Beiträge erhoben.
- Auf Lohnanteile über diesem Betrag sind 10,6 Prozent AHV-, IV-, EO-Beiträge zu bezahlen.
Beide Werte sind die Summe von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil, für den Arbeitnehmer also 6,4 Prozent bis zur Grenze und 5,3 Prozent darüber. Wer nicht das ganze Jahr beim selben Arbeitgeber beschäftigt ist, rechnet mit dem Tageshöchstbetrag: 148’200 Franken geteilt durch 360 Tage, multipliziert mit den Beschäftigungstagen.
Rechenbeispiel: 180’000 Franken Jahreslohn, Alter 40
| Position | Rechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Bruttolohn | — | 180’000.00 CHF |
| AHV/IV/EO + ALV bis 148’200 | 6,4 % | −9’484.80 CHF |
| AHV/IV/EO auf 31’800 (über der Grenze) | 5,3 % | −1’685.40 CHF |
| BVG (Arbeitnehmerhälfte, 10 % auf koordiniertem Lohn) | 64’260 × 10 % ÷ 2 | −3’213.00 CHF |
| Nettolohn vor NBU und Steuern | 165’616.80 CHF |
Ohne die ALV-Obergrenze wären es 11’520 Franken AHV/IV/EO- und ALV-Beiträge gewesen statt 11’170.20 Franken — die Grenze spart in diesem Beispiel also rund 350 Franken. Beim BVG ist es mehr: Koordinationsabzug 26’460 Franken, oberer Grenzbetrag 90’720 Franken, koordinierter Lohn 64’260 Franken. Der gesamte Lohn über 90’720 Franken bleibt unkoordiniert.
Grenzfälle, die den Lohn verändern
- Unterjährige Beschäftigung: Der ALV-Höchstbetrag wird auf einen Tageshöchstbetrag umgerechnet (Jahreshöchstbetrag ÷ 360 Tage).
- Referenzalter erreicht: Weiter AHV-, IV- und EO-Beiträge, aber keine ALV-Beiträge mehr — dafür ein Freibetrag, auf den freiwillig verzichtet werden kann, um den Rentenanspruch zu erhöhen.
- Mehrere Arbeitgeber: Der ALV-Höchstbetrag gilt für jedes einzelne Arbeitsverhältnis.
- Überobligatorische Vorsorge: Die Altersgutschriften von 7, 10, 15 und 18 Prozent sind Mindestsätze. Viele Pensionskassen ziehen mehr ab.
- NBU: Die tatsächliche Prämie hängt von der Betriebsklasse und der Versicherung ab und kann über oder unter dem Durchschnitt von 1,06 Prozent liegen.
Lohn berechnen mit den Rechnern
- Nettolohnrechner — vom Bruttolohn zum Nettolohn mit allen Abzügen
- AHV-Rechner — Beiträge und AHV-Rente
- Steuerrechner Schweiz — direkte Bundessteuer
- Mehrwertsteuer-Rechner — MwSt-Sätze
Die Beitragssätze stammen aus dem Merkblatt 2.01 «Lohnbeiträge an die AHV, die IV und die EO» (Stand 1. Januar 2026), die ALV-Grenzen aus dem Merkblatt 2.08 der Informationsstelle AHV/IV. Der Lohnausweis am Jahresende zeigt die tatsächlich abgerechneten Beträge und geht der Schätzung vor.