Der Lohn lässt sich in der Schweiz in wenigen Schritten berechnen: Bruttolohn, Sozialversicherungen, Pensionskasse, fertig. Der entscheidende Punkt dabei ist, dass alle Grenzbeträge Jahreswerte sind — wer nur den Monatslohn betrachtet, rechnet an den Grenzen vorbei.

In welcher Reihenfolge der Lohn berechnet wird

  1. Jahreslohn bestimmen. Die Ausgleichskassen rechnen mit der Jahreslohnsumme, also mit allen Lohnzahlungen des Kalenderjahres. Der 13. Monatslohn gehört dazu.
  2. AHV/IV/EO abziehen: 5,3 Prozent des Lohns als Arbeitnehmeranteil (4,35 Prozent AHV, 0,7 Prozent IV, 0,25 Prozent EO). Der Arbeitgeber zahlt denselben Satz nochmals, total 10,6 Prozent.
  3. ALV abziehen: 1,1 Prozent — aber nur bis zum Jahreshöchstbetrag von 148’200 Franken.
  4. NBU abziehen: Die Prämie für Nichtberufsunfälle geht zulasten der Arbeitnehmenden. Einen einheitlichen Satz gibt es nicht; im Durchschnitt der Statistik liegt er bei rund 1,06 Prozent.
  5. BVG abziehen: Die Altersgutschrift wird auf dem koordinierten Lohn berechnet, nicht auf dem ganzen Lohn.
  6. Steuern separat: Die direkten Steuern kommen erst nach dem Nettolohn dazu — über die Quellensteuer oder die Steuererklärung.

Die Jahresgrenzen 2026

Beitrag Arbeitnehmeranteil Grenze
AHV / IV / EO 5,3 % Total 10,6 % mit dem Arbeitgeberanteil
ALV 1,1 % bis 148’200 Franken Jahreslohn
NBU rund 1,06 % Durchschnittssatz, je nach Betriebsklasse
BVG 7 – 18 % koordinierter Lohn: 26’460 bis 90’720 Franken

Die AHV/IV/EO-Beiträge sind der einzige Posten, der praktisch immer vom ganzen Lohn erhoben wird. ALV und BVG haben beide eine Obergrenze — und genau dort entscheidet sich, ob eine Lohnberechnung stimmt oder nicht.

Was über 148’200 Franken passiert

Die Ausgleichskasse rechnet bei der Jahresabrechnung mit zwei Sätzen:

  • Bis zu einem Betrag von 148’200 Franken werden 12,8 Prozent AHV-, IV-, EO- und ALV-Beiträge erhoben.
  • Auf Lohnanteile über diesem Betrag sind 10,6 Prozent AHV-, IV-, EO-Beiträge zu bezahlen.

Beide Werte sind die Summe von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil, für den Arbeitnehmer also 6,4 Prozent bis zur Grenze und 5,3 Prozent darüber. Wer nicht das ganze Jahr beim selben Arbeitgeber beschäftigt ist, rechnet mit dem Tageshöchstbetrag: 148’200 Franken geteilt durch 360 Tage, multipliziert mit den Beschäftigungstagen.

Rechenbeispiel: 180’000 Franken Jahreslohn, Alter 40

Position Rechnung Betrag
Bruttolohn — 180’000.00 CHF
AHV/IV/EO + ALV bis 148’200 6,4 % −9’484.80 CHF
AHV/IV/EO auf 31’800 (über der Grenze) 5,3 % −1’685.40 CHF
BVG (Arbeitnehmerhälfte, 10 % auf koordiniertem Lohn) 64’260 × 10 % ÷ 2 −3’213.00 CHF
Nettolohn vor NBU und Steuern 165’616.80 CHF

Ohne die ALV-Obergrenze wären es 11’520 Franken AHV/IV/EO- und ALV-Beiträge gewesen statt 11’170.20 Franken — die Grenze spart in diesem Beispiel also rund 350 Franken. Beim BVG ist es mehr: Koordinationsabzug 26’460 Franken, oberer Grenzbetrag 90’720 Franken, koordinierter Lohn 64’260 Franken. Der gesamte Lohn über 90’720 Franken bleibt unkoordiniert.

Grenzfälle, die den Lohn verändern

  • Unterjährige Beschäftigung: Der ALV-Höchstbetrag wird auf einen Tageshöchstbetrag umgerechnet (Jahreshöchstbetrag ÷ 360 Tage).
  • Referenzalter erreicht: Weiter AHV-, IV- und EO-Beiträge, aber keine ALV-Beiträge mehr — dafür ein Freibetrag, auf den freiwillig verzichtet werden kann, um den Rentenanspruch zu erhöhen.
  • Mehrere Arbeitgeber: Der ALV-Höchstbetrag gilt für jedes einzelne Arbeitsverhältnis.
  • Überobligatorische Vorsorge: Die Altersgutschriften von 7, 10, 15 und 18 Prozent sind Mindestsätze. Viele Pensionskassen ziehen mehr ab.
  • NBU: Die tatsächliche Prämie hängt von der Betriebsklasse und der Versicherung ab und kann über oder unter dem Durchschnitt von 1,06 Prozent liegen.

Lohn berechnen mit den Rechnern

Die Beitragssätze stammen aus dem Merkblatt 2.01 «Lohnbeiträge an die AHV, die IV und die EO» (Stand 1. Januar 2026), die ALV-Grenzen aus dem Merkblatt 2.08 der Informationsstelle AHV/IV. Der Lohnausweis am Jahresende zeigt die tatsächlich abgerechneten Beträge und geht der Schätzung vor.